20 Jahre Haft für tödlichen Schuss – Drogenkrieg in Wiener Neustadt!

Röszke, Ungarn - Ein 44-jähriger Mann türkischer Herkunft muss sich wegen des Mordes an einem anderen Landsmann verantworten. Der Vorwurf steht im Zusammenhang mit einer Drogenkurierfahrt, die in einem tödlichen Vorfall endete. Laut Kleine Zeitung kam es am 24. September 2023 auf einem Kinoparkplatz zu dem Vorfall, bei dem der Angeklagte zunächst aus einem Pkw schoss und anschließend zweimal abdrückte, was zum Tod des Opfers führte. Der Geschädigte starb an einem Durchschuss des Herzens und der Lunge.

In Vorbereitung auf seinen Prozess, der am 18. Februar 2025 begann und drei Tage dauerte, bestritt der Angeklagte den Mordvorwurf, gab jedoch zu, an der Drogenfahrt und der Tötung beteiligt gewesen zu sein. Zudem wurde er vom Anklagepunkt der Vergewaltigung einer Bekannten freigesprochen. Er berichtete im Gericht von Drohungen, die er erhalten habe: Entweder müsse er 300.000 Euro zahlen oder den Familien-Supermarkt übergeben, andernfalls drohe ihm Lebensgefahr.

Festnahme und Auslieferung

Der Angeklagte wurde an der ungarisch-serbischen Grenze in Röszke festgenommen. Die Auslieferung nach Österreich ist für Mai 2024 geplant. Die Festnahme erfolgte im Rahmen des Europäischen Haftbefehls (EuHb), der es den Justizbehörden eines EU-Landes ermöglicht, um die Festnahme und Übergabe einer Person in einem anderen EU-Land zu ersuchen. Laut e-Justice spielt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen dabei eine entscheidende Rolle.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Verfahrensrechte der Verdächtigen zu wahren, einschließlich des Rechts auf einen Anwalt und Dolmetscher sowie auf Prozesskostenhilfe. Das Verfahren bei über 32 Straftatbeständen, wie im Fall des Angeklagten, erlaubt eine Überspringung der Überprüfung der beiderseitigen Strafbarkeit, sofern die Straftat im ausstellenden Land mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht ist.

Drogenstraftaten und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Anklage steht auch im Kontext des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI, der die Bekämpfung des Drogenhandels regelt. Dieser sieht Mindestvorschriften und -strafen für Drogenvergehen in der EU vor. Laut Eur-Lex müssen Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen einführen, wobei die Mindeststrafe für Drogenvergehen zwischen ein und drei Jahren liegt. Schwere Drogenvergehen können mit Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren geahndet werden.

Mit diesem rechtlichen Hintergrund wird deutlich, dass der Fall des Angeklagten nicht nur die persönliche Tragödie für die beteiligten Personen widerspiegelt, sondern auch die umfassenden Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, den Drogenhandel zu bekämpfen und durch einheitliche rechtliche Standards zu reagieren.

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Ort Röszke, Ungarn
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