Ministerrat beschließt Aktionsplan: Nulltoleranz gegen Gewalt an Frauen!
Berlin, Deutschland - Am heutigen Tag, dem 23. April 2025, hat der Ministerrat einen bedeutenden Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen beschlossen. Dieser entscheidende Schritt erfolgt unter der Federführung des Frauenministeriums und in enger Zusammenarbeit mit den Ressorts für Inneres, Bildung sowie Justiz. Ziel dieses Aktionsplans ist es, bestehende Lücken im Gewaltschutz zu schließen und ein umfassendes Netzwerk von Maßnahmen zu etablieren. Basierend auf Empfehlungen des Europarats, des Rechnungshofes und einer neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt erwartet man, dass dieser Plan richtungsweisend für den Gewaltschutz in Österreich wird. Der erste Schritt zur Ausarbeitung des Papiers ist damit gemacht, was einen wichtigen Fortschritt für den Schutz von Frauen darstellt.
Frauenministerin Eva Maria Holzleitner unterstrich bei der Präsentation die Notwendigkeit, dass Mädchen und Frauen sicher in Österreich leben sollen. Ihre Aussage: „Wir haben eine Nulltoleranz gegenüber Gewalt gegen Frauen“, verdeutlicht die Entschlossenheit der Regierung, dieses drängende Problem anzugehen. Justizministerin Anna Sporrer wies auf die Femizide hin, die als die brutalsten Formen der Gewalt gegen Frauen gelten. Dabei wird besonders die Prävention betont, die essenziell ist, um Gewalt frühzeitig zu erkennen und ihr entgegenzuwirken.
Die Ausmaße geschlechtsspezifischer Gewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt stellt für viele Frauen eine alltägliche Bedrohung dar. Laut Angaben des Europäischen Parlaments wird dieser Gewaltbegriff häufig verwendet, um verschiedene Formen zu beschreiben, die gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts gerichtet sind. Zu den bekanntesten Formen zählen unter anderem physische Gewalt, sexuelle Gewalt, psychische Gewalt und wirtschaftliche Gewalt. Femizid wird dabei als die extremste Form dieser Gewalt angesehen und bezeichnet die Tötung einer Frau als Hassverbrechen, was insbesondere in der aktuellen Diskussion über Gewalt an Frauen berücksichtigt werden muss.
Ein alltägliches Phänomen, die geschlechtsspezifische Gewalt, findet sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum statt. Häusliche Gewalt kommt häufig in familiären oder partnerschaftlichen Beziehungen vor, wobei die Täter oft enge Familienangehörige oder intime Partner sind. Die damit verbundenen Machtungleichgewichte zwischen den Geschlechtern sind tief in den sozialen und kulturellen Strukturen verankert und werden durch gesellschaftliche Normen weiter verstärkt.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Femiziden
Um dem Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt entgegenzuwirken, hat auch der Senat von Berlin ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet. Dies geschah bereits am 30. August 2022, um Berlin zu einem sicheren Ort für alle Frauen und Mädchen zu machen. Unter den Maßnahmen befindet sich der Schutz und die Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen sowie präventive Ansätze zur Sensibilisierung der Gesellschaft. Eine Videokampagne mit dem Titel „Femizide können verhindert werden. Erkenne die Zusammenhänge“ wurde ins Leben gerufen, um auf dieses drängende Problem aufmerksam zu machen.
Das EU-finanzierte Projekt „FEM-UnitED“ läuft von 2020 bis 2022 und zielt darauf ab, Femizide in Europa zu verhindern. In Deutschland wird dieses Projekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kofinanziert und unterstützt durch Sensibilisierungskampagnen, die verschiedene Videos zur Thematik produzieren. Diese sind auf YouTube in mehreren Sprachen verfügbar und sollen in der Gesellschaft und der Politik ein stärkeres Bewusstsein für Femizide und deren Prävention schaffen.
Die Entwicklung und Umsetzung solcher Maßnahmen sind entscheidend, um das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt zu schärfen und nachhaltige Veränderungen in der Gesellschaft herbeizuführen. Der Aktionsplan der österreichischen Regierung steht im Einklang mit diesen Bestrebungen und möchte als Maßstab für zukünftige Gewaltschutzmaßnahmen dienen.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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