Neues Pfandsystem für Batterien in Österreich: Kommt die Wende?

Österreich, Land - Die Diskussion um ein neues Pfandsystem für Batterien und Akkus in Österreich hat an Fahrt aufgenommen. Die Grünen initiieren diesen Vorschlag, teilweise basierend auf den positiven Erfahrungen mit dem seit dem 1. Januar 2025 bestehenden Pfand auf Plastikflaschen und Aludosen, der mit 25 Cent zu Buche schlägt. Der Antrag von Lukas Hammer, Umweltsprecher der Grünen, wurde am 10. April 2025 im Umweltausschuss des Parlaments vorerst vertagt, doch der politische Wille ist erkennbar. Laut 5min.at wurden im Jahr 2022 in Österreich 7.100 Tonnen Gerätebatterien in Umlauf gebracht, während nur 2.800 Tonnen davon ordnungsgemäß gesammelt wurden. Viele Batterien landen falsch im Restmüll. Hammer bezeichnet dies als „massives Umweltproblem“ und kritisiert den Verlust wertvoller Ressourcen. Zudem besteht eine akute Brandgefahr durch unsachgemäß entsorgte Lithiumbatterien.

Die Einführung eines Pfandsystems für Batterien könnte möglicherweise eine Lösung sein. Geplant ist ein Pfand von 10 Euro für kleine Batterien und 50 Euro für große Akkus, insbesondere für Elektrofahrzeuge. Ein zentraler Aspekt dieses Antrags ist die Motivation der Endverbraucher zur Rückgabe von Altakkus und -batterien. Die aktuellen Regierungen – bestehend aus ÖVP, SPÖ und NEOS – sprechen in ihrem Regierungsprogramm von „geeigneten Anreizmechanismen“, beziehen sich jedoch nicht explizit auf ein neues Pfandsystem. Vielmehr steht die Diskussion um das Pfandsystem im Kontext der neuen EU-Vorschriften, die bis 2030 eine Sammelquote von 73 % für Batterien fordern.

EU-Vorschriften und Sammelquoten

Die EU-Batterieverordnung (EU-BattVO), die am 18. Februar 2024 in Kraft trat, ersetzt die bisherige Batterie-Richtlinie. Dieses Regelwerk ist entscheidend für die Förderung nachhaltiger Produktions- und Entsorgungsmethoden für Batterien. Es setzt strengere Sammelziele: die Sammelquote für Gerätebatterien wird bis 2023 auf 45 %, bis 2027 auf 63 % und bis 2030 auf 73 % angehoben. Für Batterien leichter Verkehrsmittel sind die Quoten 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031. Alle Abfälle von Batterien müssen zudem ohne Kosten für die Endnutzer gesammelt werden, unabhängig von Art oder Zustand der Batterien. Europarl berichtet von der Notwendigkeit spezifischer Recyclingverfahren, die aufgrund der unterschiedlichen Chemie und Zusammensetzung der Batterien variieren.

Ein wichtiges Ziel der EU-Vorschriften ist die Wiederverwendung von Materialien. Ab August 2031 müssen neue Batterien Mindestanteile an recycelten Rohstoffen enthalten, darunter 16 % Kobalt, 85 % Blei, 6 % Lithium und 6 % Nickel. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Recyclingquote steigern, sondern auch den CO₂-Fußabdruck von Herstellern verringern. Hersteller sind verpflichtet, den CO₂-Ausstoß zu dokumentieren und die CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätserklärung bereitzustellen, was die Verantwortung in der gesamten Wertschöpfungskette weiter verstärkt.

Ausblick auf die Umsetzung

Die EU-BattVO erfordert umfassende Anpassungen für Unternehmen, die Batterien produzieren oder vertreiben. Handelsunternehmen müssen sicherstellen, dass nur konforme Batterien verkauft werden. Zudem werden Sammel- und Rücknahmesysteme erweitert, sodass künftig auch Batterien von E-Bikes und E-Scootern aufgenommen werden. Verbraucher könnten von verbesserten Rückgabemöglichkeiten und klareren Informationen profitieren, was die korrekte Entsorgung von Batterien betrifft.

Zusammengefasst wird das Thema der Rückgabe und des Recyclings von Batterien sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene als äußerst dringlich angesehen. Die geplanten Änderungen in den Pfandsystemen und die neuen EU-Vorschriften stehen im Zeichen eines nachhaltigen und umweltbewussten Umgangs mit Ressourcen. Die Diskussion darüber, wie die Bürger zur aktiven Teilnahme an diesen Programmen motiviert werden können, wird weiterhin von Bedeutung sein. Eine klare und durchdachte Informationspolitik könnte hierbei eine Schlüsselrolle spielen.

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Vorfall Umwelt
Ort Österreich, Land
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