Schwarzarbeit in oberösterreichischen Bäckereien: Finanzpolizei schlägt zu!
Oberösterreich, Österreich - In Oberösterreich hat die Finanzpolizei kürzlich eine Kontrollaktion in Bäckereien durchgeführt, die auf Balkan-Spezialitäten spezialisiert sind. Dabei wurden zahlreiche Gesetzesverstöße aufgedeckt, die auf ein wachsendes Problem in der Gastronomie- und Bäckereibranche hinweisen. Bei der Untersuchung wurden Verstöße gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen festgestellt, darunter vier Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, drei Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zwei Verstöße gegen die Gewerbeordnung und vier Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Insgesamt betraf die Kontrolle zehn Betriebe und 34 Mitarbeiter, von denen 31 ausländische und drei österreichische Staatsbürger waren. In einem besonderen Fall wurde ein 26-jähriger Kosovare in Handschellen gelegt.
Zusätzlich wurden Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung und der Belegausstellung festgestellt. Die möglichen Geldstrafen für die betroffenen Inhaber bewegen sich zwischen 2.000 und 20.000 Euro wegen illegaler Beschäftigung. In mehreren Fällen wurden bereits Anträge auf Gewerbeentzug für vorbestrafte Bäckereien gestellt. Vor Ort kassierten die Beamten ausstehende Abgaben in Höhe von 12.866 Euro. Finanzminister Markus Marterbauer betonte in diesem Kontext die Bedeutung der Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung der Steuergesetze.
Wachsendes Problem in der Branche
Die Aufdeckung dieser Verstöße ist nicht nur ein isolierter Fall. Vielmehr stellen sie einen Teil eines größeren Problems dar, das in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums werden Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in fast allen Wirtschaftsbereichen problematisch, insbesondere in lohnintensiven Branchen wie dem Gastgewerbe. Im Jahr 2023 wurden rund 43.000 Arbeitgeberprüfungen und über 101.000 Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten eingeleitet. Die Schäden, die aus straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen resultieren, belaufen sich auf etwa 615 Millionen Euro.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung setzt sich mit etwa 8.900 Beschäftigten für die Bekämpfung von Schwarzarbeit ein. Dabei prüft die FKS unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten und die Richtigkeit von Angaben des Arbeitgebers, insbesondere wenn es um ausländische Arbeitnehmer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder Arbeitsgenehmigung geht. Organisierte Formen der Schwarzarbeit sind europaweit verbreitet und arbeiten oft konspirativ.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Konsequenzen
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), das im Jahr 2019 angepasst wurde, bildet die Basis für die Bekämpfung dieser illegalen Praktiken. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer korrekt zu entrichten, und Verstöße können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Nicht-EU-Bürger ohne Aufenthaltstitel müssen ebenfalls mit strengen Sanktionen rechnen.
Die Bedeutung dieser Kontrolle und der damit verbundenen Maßnahmen wird durch die Anhebung des Mindestlohns seit dem 1. Januar 2024, der jetzt 12,41 Euro pro Stunde beträgt, zusätzlich unterstrichen. Solche Kontrollen sollen nicht nur die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten, sondern auch die fairness und Gerechtigkeit im Arbeitsmarkt fördern.
Die Vorgänge in den oberösterreichischen Bäckereien sind somit ein eindrucksvolles Beispiel für die bisherigen Anstrengungen der Finanzbehörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, die sich als ernstzunehmendes Problem in der Gesellschaft herauskristallisieren. Ein umfassender Ansatz ist notwendig, um die bestehenden Missstände zu beheben und zukünftige Verstöße zu verhindern.
Kosmo und Bundesfinanzministerium berichten über die Hintergründe und die gegenwärtige Situation in der Branche.
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Ort | Oberösterreich, Österreich |
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