So holen Sie sich 378 Euro zurück vom Finanzamt – Unsere Tipps!
Österreich - Im Jahr 2023 hat der automatische Steuerausgleich in Österreich für viele Steuerzahler positive Auswirkungen gezeigt. Durchschnittlich 378,80 Euro wurden pro Person zurückerstattet, was dank der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung von rund 1,7 Millionen Personen erreicht wurde. Insgesamt flossen somit über 631 Millionen Euro an die Steuerzahler zurück, wie Kosmo berichtet.
Die Entscheidung, auf die automatische Veranlagung zu setzen, wirkt sich jedoch nicht immer optimal auf die Rückerstattung aus. Steuerexperten empfehlen, die eigene Steuererklärung eigenständig einzureichen, da dies zu einer Erhöhung der Rückzahlung von durchschnittlich 500 bis 600 Euro führen kann. Darüber hinaus können Steuerzahler die automatische Veranlagung nachträglich durch einen eigenen Antrag ersetzen.
Absetzbare Posten zur Erhöhung der Rückzahlung
Eine Vielzahl von absetzbaren Posten kann dazu beitragen, die Rückzahlung zu erhöhen. Dazu gehören Werbungskosten wie Pendlerpauschale, Dienstkleidung, Arbeitsmittel sowie Fortbildungen und Gewerkschaftsbeiträge. Auch Sonderausgaben, darunter Kirchenbeiträge, Spenden, Steuerberatungskosten und Versicherungsbeiträge, können geltend gemacht werden. Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Zahnersatz und Pflegekosten sind ebenfalls abzugsfähig.
Besonders hervorzuheben ist die Home-Office-Pauschale, die bis zu 3 Euro pro Tag, maximal 300 Euro jährlich beträgt. Diese Optionen sind nicht nur für die Rückzahlung von Bedeutung, sondern auch essentiell für die Planung der Jahressteuererklärung.
Fristen und Prozess der Steuererklärung
Die jährliche automatische Veranlagung erfolgt in der zweiten Jahreshälfte für Personen ohne eigene Steuererklärung bis zum 1. Juli. Für das Jahr 2024 stehen Arbeitnehmerveranlagungen weiterhin bis zu fünf Jahre rückwirkend zur Verfügung. Abgabetermine sind bis zum 30. April (schriftlich) oder bis zum 30. Juni (online über FinanzOnline) möglich. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Frist bis zum 31. März 2026.
Die Nutzung von FinanzOnline ist kostenlos und ermöglicht einen einfachen Zugang zur Finanzverwaltung. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen und bietet einen Übersicht über die eigenen steuerlichen Angelegenheiten.
Steuerabsetzbeträge und Freibeträge
Zusätzlich come verschiedene Steuerabsetzbeträge zur Anwendung. Dazu zählen der Familienbonus Plus, der bis zu 2.000,16 Euro pro Kind beträgt, sowie der Verkehrsabsetzbetrag von 463 Euro jährlich. Für Pensionisten gibt es einen Absetzbetrag von 954 Euro, während Alleinverdiener und Alleinerzieher bis zu 572 Euro für das erste Kind absetzen können.
Ein wichtiger Aspekt der Steuererklärung sind die Freibeträge, darunter die Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich. Diese Abzüge mindern das zu versteuernde Einkommen und können je nach individuellen Ausgaben erheblich variieren.
Durch fundierte Informationen und aktive Teilhabe am Prozess der Steuererklärung können österreichische Steuerzahler ihre Rückerstattungen maximieren und sogar über die durchschnittliche Rückzahlung hinaus profitieren, was deutlich auf die Vorteile der eigenständigen und vollständigen Einreichung einer Steuererklärung hinweist, wie Enzinger angibt.
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