Steuerausgleich 2025: So vermeiden Sie teure Fehler und profitieren!
Österreich - Arbeitnehmer und Pensionisten in Österreich haben die Möglichkeit, beim Lohnsteuerausgleich erhebliche Rückzahlungen von der Finanzbehörde zu erhalten, wenn sie zu viel Lohnsteuer gezahlt haben und bestimmte Ausgaben absetzen. Jährlich betrifft dies etwa 1,7 Millionen Menschen. Doch häufige Fehler bei der Einreichung können zu finanziellen Einbußen führen. Dabei sind insbesondere Korrekturen nach Einreichung des Steuerausgleichs wichtig: Ein Einspruch gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Zustellung möglich. Außerdem kann der Antrag bis zur Bescheidzustellung durch einen neuen Steuerausgleich modifiziert werden.
Wie Kosmo berichtet, bleibt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat ein Korrekturzeitraum von weiteren zwölf Monaten. Belege für absetzbare Anschaffungen müssen zudem sieben Jahre aufbewahrt werden. Ab Juli wird erfolgreich eine automatische Arbeitnehmerveranlagung ohne Antrag durchgeführt, wenn eine Steuerrückzahlung zu erwarten ist, jedoch ohne Berücksichtigung von Sonderausgaben. Die durchschnittliche Rückerstattung bei dieser automatischen Veranlagung beträgt 378 Euro, während selbst eingereichte Anträge Rückzahlungen von nahezu 1.000 Euro ermöglichen.
Familienbonus Plus und weitere steuerliche Vorteile
Ein wichtiges Element im Steuerausgleich ist der Familienbonus Plus, der im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs beantragt werden muss. Wie BMF erklärt, handelt es sich hierbei um einen Absetzbetrag zur Reduzierung der Steuerlast für Eltern. Bis zu 2.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren sowie bis zu 700 Euro für Kinder über 18 Jahre (sofern Familienbeihilfe bezogen wird) können in Anspruch genommen werden. Der monatliche Absetzbetrag für Kinder unter 18 Jahren beträgt 166,68 Euro, während er für ältere Kinder 58,34 Euro beträgt.
Eltern sollten auch wissen, dass kein „Deckel“ auf den Familienbonus Plus existiert. Dieser ist lediglich durch die eigene Einkommensteuer begrenzt. Bei geringem Einkommen kann die Steuerlast sogar auf 0 sinken, eine Auszahlung darüber hinaus ist allerdings nicht möglich. Über das Formular E 30 kann der Familienbonus Plus auch direkt über den Arbeitgeber beantragt werden. Bei getrennten Elternteilen besteht die Möglichkeit, den Bonus entsprechend den Unterhaltszahlungen aufzuteilen.
Wichtige Neuerungen für 2024 und 2025
Die diesjährige Arbeitnehmerveranlagung bringt einige Neuerungen mit sich, die zu höheren Gutschriften führen können. Rückzahlungen von bis zu 1.000 Euro sind möglich, und der Kindermehrbetrag wird auf 700 Euro pro Kind angehoben. Zudem wird der Mehrkindzuschlag auf 23,30 Euro pro Kind erhöht. Auch der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag wird auf mindestens 572 Euro angehoben, während der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag für 2024 angepasst wird. Simplifytax hebt hervor, dass weitere steuerliche Vorteile zur Unterstützung von Familien bestehen, darunter auch der Kindermehrbetrag, der bei niedrigem Einkommen zur Anwendung kommt.
Deshalb ist es für alle steuerpflichtigen Personen wichtig, die aktuellen Regelungen und möglichen Rückforderungen zu beachten, um von den bestehenden Erleichterungen optimal zu profitieren.
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