Strenge Biosicherheitsmaßnahmen für Tiertransporte in Österreich!

Landkreis Märkisch-Oderland, Deutschland - Der recent festgestellte Ausbruch des Maul- und Klauenseuche (MKS)-Virus bei einem Wasserbüffel im Landkreis Märkisch-Oderland hat weitreichende Konsequenzen für die Tierhaltungsbranche in Deutschland. Das Gesundheitsministerium (BMASGPK) hat in Reaktion darauf strenge veterinärbehördliche Maßnahmen ergriffen, um die Einfuhr von Klauentieren aus MKS-freien Gebieten in Ungarn und der Slowakei zu regeln. Kleine Zeitung berichtet, dass dies besonders für Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen von Bedeutung ist.

Den neuen Vorgaben zufolge dürfen Tiere nur direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich transportiert werden. Hierbei müssen die Tiere klinisch gesund sein und einen Nachweis über einen negativen MKS-Virus-Test (PCR- und ELISA-Test), der nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen. Zudem ist eine siebentägige Quarantäne in vollständiger Isolation erforderlich, sobald die Tiere in Haltungsbetriebe eingestallt werden. Zudem dürfen bei der Anlieferung an Schlachthöfe keine Kontakte zu anderen Tieren stattfinden; es muss ein Quarantänestall oder die vollständige Abwesenheit anderer Tiere sichergestellt werden.

Hintergrund des MKS-Ausbruchs

Am 10. Januar 2025 wurde das MKS-Virus bei dem Wasserbüffel festgestellt, wobei das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut die entsprechenden Untersuchungen durchführte. Die Behörde hat daraufhin Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen eingeleitet. Epidemiologische Erhebungen weisen darauf hin, dass der Eintrag des Virus vermutlich über Lebensmittel aus betroffenen Gebieten erfolgte. Dies wurde durch die Vetline gestützt, die auch betont, dass Deutschland durch diesen Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren hat, was zu Handelsbeschränkungen führt.

Die Gesundheitsbehörden richten sich mit einem Appell an Tierhalter und Transportunternehmen, die neuen Regelungen strikt einzuhalten. Es ist wichtig, dass die Biosicherheitsmaßnahmen in allen tierhaltenden Betrieben überprüft und fest implementiert werden. Das Ziel der aktuell umgesetzten Maßnahmen ist die Eindämmung des Seuchengeschehens sowie die Prävention weiterer Ausbrüche.

Biosicherheitsmaßnahmen und Vorschriften

Gemäß den Vorgaben des neuen EU-Tiergesundheitsrechts, das im April 2021 in Kraft trat, sind Tierhalter gesetzlich verpflichtet, umfassende Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Diese Maßnahmen, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt sind, beinhalten Mindestanforderungen für Biosicherheit in allen Tierhaltungen, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Umsetzung ist für die Prävention von Tierseuchen von entscheidender Bedeutung.

Eine kürzlich eingerichtete Arbeitsgruppe zur Biosicherheit in Rinderhaltungen in Niedersachsen, die am 1. Februar 2024 ins Leben gerufen wurde, arbeitet an einem Leitfaden zur Umsetzung dieser Vorgaben. Diese Gruppe setzt sich aus Vertretern von Landwirtschaftskammern, Universitäten und Tierärzten zusammen, um eine praxisnahe Arbeitshilfe zu erstellen. Die Wochenblatt hebt hervor, dass die Einhaltung dieser Maßnahmen das Risiko von Zoonosen und Umweltkontamination verringern könnte.

Insgesamt wird deutlich, dass die Herausforderungen der Biosicherheit in der Tierhaltung nicht nur eine Frage der gesetzlichen Vorgaben sind, sondern auch ein bewusstes Handeln der Betriebe erfordern. Effektive Präventionsarbeit kann letztendlich helfen, die Tierzucht und -haltung nachhaltig zu sichern und gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Details
Vorfall Umwelt
Ursache MKS-Virus, Biosicherheitsmaßnahmen
Ort Landkreis Märkisch-Oderland, Deutschland
Quellen