80 Jahre Unabhängigkeit: Festakt im strömenden Regen in Wien!

Schweizergarten, 1010 Wien, Österreich - Heute, am 25. April 2025, wurde in Wien ein Festakt zum Gedenken an die Unabhängigkeitserklärung vor 80 Jahren abgehalten. Die Zeremonie fand im Schweizergarten, direkt vor dem Staatsgründungsdenkmal, statt und wurde von strömendem Regen begleitet. Unter den Anwesenden waren hochrangige Politiker wie Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) und Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). Insgesamt nahmen auch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) sowie Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) teil. Militärisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Gardebataillon des Bundesheeres, während einige Schaulustige unter Regenschirmen hinter Absperrungen die Zeremonie verfolgten.

Das Programm umfasste das Erklingen der Bundeshymne und das Hissen der Flagge, gefolgt von einer Aufführung der Europahymne durch die Gardemusik. Bereits zu Beginn wurde kommuniziert, dass keine Reden geplant waren und der Festakt nach den musikalischen Darbietungen enden würde. Die Initiatoren des Gedenkens, das sich 1945 ereignete, unterstrichen die Bedeutung des historischen Kontexts. Die Unabhängigkeitserklärung wurde am 27. April 1945 von Vertretern der Sozialdemokratischen Partei, der Christlichsozialen Volkspartei sowie der Kommunistischen Partei Österreichs unterzeichnet. Karl Renner war der erste Kanzler nach dem Krieg und wurde maßgeblich mit der Bildung der provisorischen Staatsregierung assoziiert.

Ein historisches Dokument

Der Abschnitt der österreichischen Geschichte, der mit der Unabhängigkeitserklärung verbunden ist, stellt einen Wendepunkt dar. Dies wurde durch den Anschluss Österreichs an Deutschland 1938 und die darauf folgende militärische Besetzung geprägt. Die Erklärung erklärte den Anschluss für null und nichtig und stellte den rechtlichen Rahmen für die Wiederherstellung der demokratischen Republik Österreich im Geiste der Verfassung von 1920 dar. Die Unabhängigkeitserklärung, die auch als politische, verfassungs- und staatsrechtliche Willenserklärung angesehen wird, connotierte den Bruch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und die Wiederherstellung der staatlichen Souveränität.

Insgesamt umfasst das Dokument einen prägnanten Aufruf zur provisorischen Staatsregierung und betont die Wiederherstellung aller staatsbürgerlichen Pflichten der österreichischen Bevölkerung. Diese Grundsätze waren erwähnenswert, da sie den Weg für die Entwicklung der Zweiten Republik ebneten. Außerdem erklären die drei Artikel der Erklärung unter anderem die Nichtigkeit aller militärischen Gelöbnisse an das Deutsche Reich und fordern die Bildung einer neuen, vom Volk gewählten Regierung.

Von der Kriegszeit zur Neutralität

In den folgenden Monaten nach der Unabhängigkeitserklärung nahm der Prozess der Wiederherstellung Österreichs allmählich Formen an. Am 1. Mai 1945 trat das Gesetz in Kraft, das die rechtlichen Grundlagen des neugegründeten Staates begründete. Der Weg zur vollen Souveränität wurde mit dem Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 abgeschlossen, der den Abzug der alliierten Truppen nach einem langen Auffangprozess beinhalten sollte. Letztendlich markierten der Abzug der Truppen am 25. Oktober 1955 und die Erklärung der Neutralität am 26. Oktober 1955 das offizielle Ende des Wiederherstellungsprozesses. Um an die zentrale Rolle dieser Ereignisse zu erinnern, wurde im Jahr 1966 das Staatsgründungsdenkmal im Schweizergarten errichtet.

Die heutige Gedenkfeier stellte somit nicht nur eine Ehrung der Vergangenheit dar, sondern auch eine Erinnerung an die Werte und Aspekte, die den demokratischen Aufstieg Österreichs geprägt haben. Ein feierlicher Moment, der die Bedeutung der Unabhängigkeit für die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Nation unterstreicht.

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Ort Schweizergarten, 1010 Wien, Österreich
Quellen