Letzte Chance: Mündliche Beantragung von Wahlkarten bis 12 Uhr!

Wien, Österreich - Am Freitag, den 25. April 2025, endet um 12:00 Uhr die Frist für die mündliche Beantragung von Wahlkarten zur bevorstehenden Wiener Gemeinderatswahl und den Bezirksvertretungswahlen, die am Sonntag, den 27. April 2025, stattfinden werden. Für diejenigen, die nicht ins Wahllokal gehen können, besteht die Möglichkeit, eine Wahlkarte im Wahlreferat des Magistrats zu beantragen. Diese Wahlkarten ermöglichen die Teilnahme an der Briefwahl, sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland, oder das Wählen in anderen Wahllokalen. Wahlkarten, die persönlich im Wahlreferat abgeholt werden, können sofort verwendet werden, wodurch Wähler flexibel entscheiden können, wo sie ihre Stimme abgeben möchten, berichtet OE24.

Besonders beachtenswert ist, dass bei der letzten Wahl im Jahr 2020 ein Rekord von 382.214 Wahlkarten ausgegeben wurde, was vor allem durch die Corona-Pandemie bedingt war. Im Vergleich dazu wurden bei der Wahl 2015 lediglich 203.874 Wahlkarten ausgegeben.

Details zur Stimmabgabe im Wahllokal

Die Wahlinformationen werden etwa zwei Wochen vor den Wahlen an die wahlberechtigen Personen versendet. In dieser Amtlichen Wahlinformation wird das zuständige Wahllokal angegeben. Eine Online-Wahllokalsuche kann durch Eingabe der Wohnadresse durchgeführt werden. Am Wahltag sind die Wahllokale von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Wahlkarten müssen zur Stimmabgabe im Wahllokal mitgebracht werden, selbst wenn die Stimmen im eigenen Wahllokal abgegeben werden. Bei der Stimmabgabe sind unter anderem ein amtlicher Lichtbildausweis sowie die Wahlkarte vorzulegen, sofern diese ausgestellt wurde, so der Bericht von oesterreich.gv.at.

Besonders wichtig ist, dass nichtösterreichische EU-Bürger nur an der Bezirksvertretungswahl teilnehmen können. Personen, die den Stimmzettel nicht ohne Hilfe ausfüllen können, dürfen sich von einer selbst bestimmten Person unterstützen lassen. Es gibt auch Regelungen für blinde oder sehbehinderte Personen, die einen Rehabilitations- oder Blindenführhund in die Wahlzelle mitnehmen dürfen.

Wählerverzeichnis und Teilnahmebedingungen

In Österreich müssen wahlberechtigte Personen im Wählerverzeichnis und der Europa-Wählerevidenz erfasst sein. Österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in diese Listen eingetragen. Auslandsösterreicher müssen hingegen einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen. Auch andere EU-Bürger, die in Österreich wohnen, müssen einen Antrag stellen, um im Wählerverzeichnis registriert zu werden. Diese Registrierung ist entscheidend, da nur wer im Wählerverzeichnis erfasst ist, sein Wahlrecht ausüben kann, ergänzt die Information von oesterreich.gv.at.

Eine Einsichtnahme in die Wählerevidenz ist jederzeit möglich, und Berichtigungsanträge können sowohl von Österreichern als auch von EU-Bürgern in der Europa-Wählerevidenz gestellt werden. Vor einer Wahl kann zudem in das Wählerverzeichnis Einsicht genommen werden, wobei auch hier Berichtigungsanträge möglich sind.

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Ort Wien, Österreich
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