Steuer-Überraschung: 631 Millionen Euro automatisch für 1,7 Millionen!
Österreich - Rund 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Österreich profitierten im Jahr 2024 von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV). Wie OTS berichtet, wurden Gutschriftsbescheide in Höhe von über 631 Millionen Euro ausgestellt. Durchschnittlich erhielten die Steuerzahler ein Guthaben von 378,80 Euro für das Veranlagungsjahr 2023. Finanzminister Markus Marterbauer hebt den hohen Servicecharakter des Finanzressorts hervor, das kontinuierlich an der Modernisierung und Bürgerfreundlichkeit seiner Abläufe arbeitet.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betont die Effizienz und Unkompliziertheit der AANV. Steuerpflichtige müssen keine Steuererklärung mehr abgeben, um eine Steuergutschrift zu erhalten. Das System berechnet zu viel bezahlte Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeträge automatisch, sofern man nicht auf die AANV verzichtet. Ein Steuerbescheid wird ohne Antrag erlassen, und der Gutschriftsbetrag wird direkt auf das Bankkonto überwiesen.
Details zur Arbeitnehmerveranlagung
Seit der Einführung der AANV im Jahr 2017 profitieren Steuerpflichtige von einem vereinfachten Verfahren. Dieses Verfahren zielt darauf ab, den Aufwand für die Bürger zu reduzieren und die Finanzadministration zu entlasten.
Ein wichtiger Aspekt der steuerlichen Entlastungen in Österreich ist das Inflationsausgleichsgesetz, von dem viele Bürger profitieren. Die zweite Stufe dieses Gesetzes trat am 1. Januar 2024 in Kraft, wie die Bundesregierung informiert.
Steuerliche Entlastungen und Anpassungen
Durch die Anpassungen steigen der steuerliche Grundfreibetrag um 696 Euro auf 11.604 Euro sowie der kinderfreibetrag um 360 Euro auf 9.312 Euro. Diese Maßnahmen sollen helfen, das Existenzminimum einer erwachsenen Person abzusichern.
Zusätzlich wird der Einkommensteuertarif 2024 modifiziert, um die Auswirkungen der „kalten Progression“ abzufedern. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass Steuerzahler nicht durch Gehaltserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, in eine höhere Steuerklasse rutschen.
Die Soli-Freigrenze steigt ebenfalls, von 17.543 Euro auf 18.130 Euro. Rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen seit Anfang 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr. Beispielweise spart eine Familie mit doppeltem Gehalt und zwei Kindern 410 Euro Steuern bei einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von 4.667 Euro, während ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 2.400 Euro um 209 Euro entlastet wird.
Für weitere Informationen zur AANV und den aktuellen steuerlichen Bedingungen empfiehlt es sich, die Websites des Finanzministeriums und der Bundesregierung zu besuchen.
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