Vernichtungsverbot für neue Waren: SPÖ kämpft für nachhaltige Zukunft!

Österreich - Am 24. April 2025 hat Julia Herr, die SPÖ-Umweltsprecherin und erste Klubvorsitzenden-Stellvertreterin, den Regierungsantrag zum Vernichtungsverbot unverkaufter Verbraucherprodukte begrüßt. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern und einen sozial gerechten Umwelt- und Klimaschutz zu gewährleisten. Berichte über die massenhafte Vernichtung neuer und unverbrauchter Waren durch große Unternehmen haben in der Vergangenheit besorgniserregende Ausmaße angenommen.

Die geplante Umsetzung der EU-Ökodesign-Verordnung steht dabei im Mittelpunkt und soll Mülldelung vermeiden sowie die natürlichen Ressourcen schonen. Ab dem 19. Juli 2026 wird das Verbot der Vernichtung neuer und unverkaufter Bekleidung und Schuhe für große Unternehmen wirksam. Für mittelgroße Unternehmen gilt diese Regelung ab dem 19. Juli 2030, während Kleinstunternehmen von dem Verbot ausgenommen sind. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Großkonzerne unter dieselben Spielregeln zu stellen wie kleinere Unternehmen, um diese im Wettbewerb zu entlasten.

Ökodesign-Verordnung Teil des Europäischen Green Deals

Eine wesentliche Grundlage für dieses Verbot bildet die Verordnung (EU) 2024/1781, die Teil des Europäischen Green Deals ist. Im April 2024 beschloss das Europäische Parlament die neuen Anforderungen für nachhaltige Produkte, denen der Rat der EU im Mai 2024 zustimmte. Die Veröffentlichung dieser Verordnung im Amtsblatt der EU erfolgte am 28. Juni 2024, das Inkrafttreten folgte exakt 20 Tage später. Damit wird die bisherige Ökodesign-Richtlinie ersetzt und der Anwendungsbereich auf nahezu alle Produkte in der EU ausgeweitet.

Zu den erste Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen gelten, zählen Textilien, Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Detergenzien und Chemikalien. Besondere Ausnahmen gelten für einige Produktbereiche, wie Fahrzeuge und Sicherheitsprodukte. Diese neuen Anforderungen berücksichtigen den gesamten Lebenszyklus eines Produkts: von Haltbarkeit über Wiederverwendbarkeit bis hin zu Recycling und ressourcenschonendem Umgang. Zudem werden digitale Produktpässe eingeführt, um relevante Akteure innerhalb des Produktlebenszyklus zu unterstützen.

Kreislaufwirtschaft als zukunftsweisendes Modell

Der Ansatz einer Kreislaufwirtschaft, wie auch im Bericht des Europäischen Parlaments dargestellt, zielt darauf ab, Materialien und Produkte so lange wie möglich zu verwenden, zu reparieren und zu recyceln. Dies steht im Gegensatz zum traditionellen linearen Wirtschaftsmodell, das auf einer Wegwerfkultur basiert. Hierbei liegt der Fokus auf der Minimierung von Abfällen und der maximierten Wiederverwendung von Ressourcen, was der heutige wirtschaftlichen Realität weit entgegenkommt.

Die kommenden Maßnahmen, einschließlich der Verordnung zur Produktvernichtung, sind entscheidend für die Entwicklung eines nachhaltigeren Wirtschaftssystems, in dem auch junge Unternehmen und Innovatoren faire Chancen im Wettbewerb erhalten. Die EU-Kommission hat bis März 2025 Zeit, einen umfassenden Arbeitsplan für produktspezifische Verordnungen zu entwickeln. Erste spezifische Produktverordnungen sollen bis Ende 2025 in Kraft treten, um die Weichen für eine grünere Zukunft zu stellen.

Details
Ort Österreich
Quellen