Familienvater aus Burgenland erhält 9.350 Euro Steuerrückzahlung!

Burgenland, Österreich - In Österreich haben Steuerzahler seit Anfang März 2025 die Möglichkeit, Geld von der Steuer zurückzuholen. Dies hat in letzter Zeit für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt, insbesondere im Fall eines Familienvaters aus dem Burgenland, der eine Rückzahlung von insgesamt 9.350 Euro erhalten wird. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter der Familienbonus, die Pendlerpauschale und andere Absetzmöglichkeiten, die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung legitimiert sind. Die Rückzahlung wird demnächst auf dem Konto des alleinverdienenden Dienstnehmers gutgeschrieben, was für viele Familien eine willkommene finanzielle Entlastung darstellt, wie 5min.at berichtet.

Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) betonen die Bedeutung der Arbeitnehmerveranlagung. Sie warnen davor, dass viele Bürger Geld verschenken, wenn sie diese Möglichkeit nicht nutzen. Um den größtmöglichen Betrag zurückzubekommen, sollten Steuerzahler die zahlreichen Absetzmöglichkeiten kennen, die beim Steuerausgleich zur Verfügung stehen. Dazu zählen neben dem Familienbonus auch der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Pendlerpauschale und zahlreiche andere, die eine signifikante Steuererleichterung bieten können.

Familienbonus Plus im Detail

Der Familienbonus Plus ist eine zentrale Maßnahme, die Eltern in Österreich finanziell entlastet. Er beträgt seit 2022 bis zu 2.000 Euro pro Kind jährlich und kann der Einkommensteuer oder Lohnsteuer direkt abgezogen werden. Diese Regelung ersetzt seit 2019 den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Anspruch auf den Familienbonus haben unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die Familienbeihilfe für die betreffenden Kinder beziehen. Für den Zeitraum von 2024 bis 2025 beträgt der Mindestbetrag für ein Kind bis zum 18. Geburtstag 166,68 Euro monatlich. Nach dem 18. Geburtstag reduziert sich diese Summe auf 58,34 Euro monatlich, wenn weiterhin Familienbeihilfe gezahlt wird, wie bmf.gv.at hervorhebt.

Ein weiterer Vorteil des Familienbonus Plus ist, dass er die Steuerlast auf null reduzieren kann, dabei jedoch keinen negativen Steuerbetrag erzeugt. Dies bedeutet, dass durch andere Absetzbeträge eventuell Rückerstattungen erzielt werden können, wenn die errechnete Einkommensteuer unter null fällt. Die Antragsstellung kann entweder beim Arbeitgeber oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung erfolgen, auch wenn der Bonus bereits durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde. Bei getrennt lebenden Eltern gibt es spezielle Regelungen zur Aufteilung dieses Bonus, je nach Erfüllung der Unterhaltsverpflichtungen.

Zusätzliche Steuererleichterungen

Neben dem Familienbonus Plus stehen weiteren Absetzmöglichkeiten zur Verfügung, die an die individuelle Lebenssituation angepasst sind. Dazu gehören der Kindermehrbetrag, der spezifisch für Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen entwickelt wurde. Der Kindermehrbetrag beträgt für die Jahre 2024 bis 2025 insgesamt 700 Euro pro Kind, was durch die Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt wird. Der Familienbonus Plus und andere Absetzmöglichkeiten sind entscheidend, um die steuerliche Belastung von Familien in Österreich erheblich zu senken.

Für detaillierte Informationen zu den verschiedenen Beihilfen, Unterstützungen und steuerlichen Absetzmöglichkeiten sind die Webseiten des Bundesministeriums für Finanzen sowie des öffentlichen österreichischen Portals nützliche Anlaufstellen, wie oesterreich.gv.at anmerken.

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Ort Burgenland, Österreich
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