Familienvater aus Burgenland erhält 9.350 Euro Steuerrückzahlung!
Burgenland, Österreich - In Österreich ist seit Anfang März 2025 eine signifikante Möglichkeit für Steuerzahler eröffnet worden, Geld von der Steuer zurückzuholen. Dies wird insbesondere durch den Familienbonus Plus begünstigt, der sich positiv auf die Rückzahlungen auswirkt. Ein Beispiel dafür ist der Fall eines Familienvaters aus dem Burgenland, der für seine vier Kinder eine Rückzahlung von insgesamt 9.350 Euro erhält. Diese Summe umfasst unter anderem die Pendlerpauschale sowie den Familienbonus, der für Familien als steuerlicher Absetzbetrag konzipiert ist, um die Steuerlast zu senken. (5min.at)
Der Familienbonus Plus kann von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Anspruch genommen werden, die Familienbeihilfe für ein Kind beziehen. Er ersetzt seit 2019 sowohl den Kinderfreibetrag als auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und steht ab dem Monat der Geburt des Kindes zur Verfügung. Bis zum 18. Geburtstag reduziert der Bonus die Steuerlast um 166,68 Euro monatlich, was einem jährlichen Betrag von 2.000 Euro pro Kind entspricht. Für Kinder über 18, die Familienbeihilfe beziehen, wird eine geringere monatliche Reduzierung von 58,34 Euro gewährt. (bmf.gv.at)
Antragsmöglichkeiten und Absetzmöglichkeiten
Die Beantragung des Familienbonus Plus kann entweder während des Kalenderjahres direkt beim Arbeitgeber erfolgen oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung. Beide Elternteile oder der Unterhaltspflichtige sind antragsberechtigt, wobei eine Aufteilung des Familienbonus Plus zwischen den Elternteilen möglich ist. Bei getrennt lebenden Eltern gelten spezielle Regelungen zur Aufteilung dieses Absetzbetrags, abhängig von den getragenen Kosten für die Kinderbetreuung. (oesterreich.gv.at)
Zusätzlich zum Familienbonus Plus gibt es zahlreiche weitere Absetzmöglichkeiten beim Steuerausgleich. Dazu gehören der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, der Mehrkindzuschlag, die Pendlerpauschale, und die Berücksichtigung von Werbungskosten wie Fortbildungskosten oder Fachliteratur. Auch außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben, die nicht automatisch übermittelt werden, können in die Berechnung einfließen. (5min.at)
Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) betonen die Wichtigkeit der Arbeitnehmerveranlagung, um sicherzustellen, dass keine finanziellen Vorteile ungenutzt bleiben. In einem informativen Video auf YouTube wird erklärt, was beim Steuerausgleich zu beachten ist und wie man diesen effizient mit „finanzOnline“ durchführt. Dies ist für viele Steuerpflichtige eine wertvolle Ressource, um optimal von den gegebenen Möglichkeiten zu profitieren. (5min.at)
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Ort | Burgenland, Österreich |
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