Karfreitag in Kärnten: Verbot bleibt trotz VfGH-Entscheidung!
Vienna, Österreich - Am Karfreitag, dem 18. April 2025, steht in Kärnten ein umstrittenes Veranstaltungsverbot zur Debatte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass das bestehende Verbot voraussichtlich aufgehoben wird. Diese Entscheidung folgt auf eine Überprüfung der Gesetzesbestimmung, die als verfassungswidrig gilt, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Ein Karfreitagskonzert im Jahr 2023 in Villach, das mit einer Geldstrafe von 400 Euro für den Veranstalter geahndet wurde, war der Auslöser für diese Prüfung. vienna.at berichtet, dass die Kärntner ÖVP plant, das Verbot dennoch aufrechtzuerhalten und an einer „verfassungskonformen Nachfolgeregelung“ zu arbeiten.
Der Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber von der ÖVP hat die Entscheidung des VfGH als „unchristliches Geschenk“ bezeichnet und ist entschlossen, alle rechtlichen Mittel zu nutzen, um das Verbot zu bewahren. Diese Position wird von der SPÖ, dem Koalitionspartner der ÖVP, hinterfragt. Laut der SPÖ liegt bislang kein verfassungskonformer Vorschlag der ÖVP vor. Zudem äußert die Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška (IG KiKK) Bedenken, dass ein neues Verbot „über die Hintertür“ eingeführt werden könnte. Sie fordert eine echte Gleichstellung der Veranstaltungsfreiheit im Gesetz.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Religionsausübung
Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt, was sowohl Individualrechte wie Glaubens- und Religionsübungsfreiheit als auch Korporationsrechte für Kirchen und Religionsgesellschaften umfasst. Jede Person ab 14 Jahren hat das Recht auf die freie Wahl des Religionsbekenntnisses, und Behörden sind verpflichtet, diese Wahl zu schützen. Dies bedeutet, dass Menschen das Recht haben, ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft zu wählen oder zu ändern, sowie die Freiheit, keiner anzugehören. Das Recht auf Religionsausübung kann öffentlich oder privat erfolgen und umfasst Gottesdienste, Unterricht und die Beachtung religiöser Gebräuche. oesterreich.gv.at hebt hervor, dass alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis, die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte genießen.
Der Verfassungsgerichtshof stellt in seinen Entscheidungen fest, dass das Veranstaltungsverbot nicht nur gegen Grundrechte, sondern insbesondere auch gegen die Freiheit der Kunst und die Erwerbsfreiheit verstößt. Dies hat zentrale Auswirkungen auf die kulturelle Landschaft Kärntens und wirft Fragen zur künftigen Handhabung von religiösen und kulturellen Veranstaltungen auf.
Details | |
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Vienna, Österreich |
Schaden in € | 400 |
Quellen |