Karfreitag in Kärnten: Verbot bleibt trotz VfGH-Entscheidung!
Vienna, Österreich - Am Karfreitag 2025 wird das Veranstaltungsverbot in Kärnten voraussichtlich aufgehoben, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied, dieses Verbot verletze den Gleichheitsgrundsatz. Dies berichtet vienna.at. Ursprünglich wurde das Verbot durch ein konzert in Villach im Jahr 2023 und die anschließende Geldstrafe von 400 Euro für den Veranstalter ausgelöst. Die Kärntner ÖVP plant jedoch, das Verbot weiterhin aufrechtzuerhalten und arbeitet an einer verfassungskonformen Nachfolgeregelung.
Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber von der ÖVP bezeichnete die Aufhebung des Verbots als ein „unchristliches Geschenk“. Er hat erklärt, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen, um das Verbot zu erhalten. Währenddessen äußerte sich die SPÖ, der Koalitionspartner der ÖVP, skeptisch und machte deutlich, dass ein verfassungskonformer Vorschlag seitens der ÖVP bisher noch nicht vorliegt.
Problematik der Kulturinitiativen
Die Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška (IG KiKK) zeigt sich besorgt und befürchtet, dass ein neues Verbot „über die Hintertür“ eingeführt werden könnte. Sie fordert eine echte Gleichstellung der Freiheiten im Veranstaltungsgesetz. Der VfGH betonte darüber hinaus, dass das Veranstaltungsverbot in andere Grundrechte eingreift, wie die Freiheit der Kunst und die Erwerbsfreiheit. Keine Vorrangstellung eines Grundrechts sei erkennbar.
Die aktuelle Situation stellt auch die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit in den Kontext. In Österreich sind Religionsrechte sowohl für Individuen als auch für religiöse Körperschaften gesetzlich geschützt. Dies umfasst Rechte wie die Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit und das Recht auf freie Wahl des Religionsbekenntnisses. Wie auf oesterreich.gv.at beschrieben, haben alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte, unabhängig vom Religionsbekenntnis.
Das Prinzip der religiösen Neutralität in der österreichischen Rechtsordnung wird ebenfalls hervorgehoben. Der Staat hat die Aufgabe, die Wahl des Religionsbekenntnisses zu schützen und anerkennt die Eigenständigkeit von Kirchen und Religionsgesellschaften.
Details | |
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Vienna, Österreich |
Schaden in € | 400 |
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