Meta greift zu: So schützen Sie Ihre Daten vor KI-Nutzung!
Österreich - Am 28. April 2025 steht ein wichtiges Datum für Nutzer von Meta-Diensten wie Facebook, Instagram und WhatsApp bevor. Ab dem 27. Mai 2025 plant Meta, öffentlich zugängliche Informationen und Inhalte von Nutzern für das Training seiner KI-Technologie, bekannt als „Meta AI“, zu verwenden. Diesbezüglich gibt es neue Regelungen, die Nutzer dringend beachten sollten.
Ein Widerspruch gegen die Nutzung persönlicher Daten ist möglich und erfordert keine Angabe von Gründen. Nutzer müssen allerdings ihre Zustimmung bis spätestens 26. Mai 2025 zurückziehen, um zu verhindern, dass ihre bereits veröffentlichten Daten zukünftig verwendet werden. Nach diesem Datum können die Daten nicht mehr zurückgeholt oder gelöscht werden. Meta beabsichtigt, Inhalte von Nutzern über 18 Jahren zu verwenden, welche beispielsweise Nachrichten, Fotos und Beiträge umfassen.
Widerspruchsverfahren
Um Einspruch gegen die Verwendung der Daten einzulegen, müssen Nutzer die Online-Formulare bei Facebook und Instagram im eingeloggten Bereich nutzen. Bei Facebook erfolgt dies in mehreren Schritten: Zunächst muss sich der Nutzer in sein Konto einloggen und die Hilfeseite aufsuchen. Dort wählt er die Option „Widerspruch gegen Datenverwendung für KI-Training“ aus und gibt seine registrierte E-Mail-Adresse an, um das Formular abzusenden. Bei Instagram folgt man ähnlichen Schritten, beginnend mit der Anmeldung und dem Zugriff auf die Datenschutzeinstellungen.
- Anmeldeschritte für Facebook:
- Anmeldung beim Facebook-Konto.
- Besuch der Hilfeseite unter facebook.com/help/contact/[formular-ID].
- Wahl der Option „Widerspruch gegen Datenverwendung für KI-Training“.
- Eingabe der registrierten E-Mail-Adresse.
- Absenden des Formulars.
- Anmeldeschritte für Instagram:
- Anmeldung beim Instagram-Konto.
- Öffnen der Einstellungen über das Profilbild.
- Scrollen zu „Datenschutz und Sicherheit“.
- Auswahl von „Datennutzung und Berechtigungen“.
- Klick auf „Widerspruch gegen KI-Training einlegen“.
- Bestätigung mit der registrierten E-Mail-Adresse.
Datenschutz und mögliche Risiken
Obwohl private Unterhaltungen auf WhatsApp durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt sind, verlieren sie diesen Status, wenn eine Interaktion mit „Meta AI“ stattfindet. Es wird empfohlen, keine sensiblen Informationen wie Namen oder Gesundheitsdaten preiszugeben, insbesondere in Chats mit der KI, da Anfragen und Nachrichten auch für KI-Trainingszwecke genutzt werden können. Nutzer können die Funktionen von „Meta AI“ lediglich ignorieren, da sie nicht deaktiviert oder ausgeblendet werden können.
In Österreich ist der Einsatz öffentlich zugänglicher Nutzerdaten für KI-Training datenschutzrechtlich umstritten, und es laufen Beschwerden sowie Prüfverfahren gegen die Vorhaben von Meta bei den zuständigen Datenschutzbehörden. Eine Umfrage hat ergeben, dass rund 62 % der Österreicher den Einsatz ihrer Social-Media-Daten für KI-Zwecke ablehnen. Angesichts dieser Bedenken hat Meta zuvor seine Pläne vorübergehend verschoben, startet nun aber einen neuen Versuch mit den angekündigten Maßnahmen.
Zusammenfassend ist es für Nutzer von Meta-Plattformen unerlässlich, die bevorstehenden Änderungen und die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Nutzung ihrer Daten zu beachten. Das Versäumnis, bis zum 26. Mai 2025 zu reagieren, könnte irreversibel sein, was die zukünftige Nutzung ihrer Inhalte betrifft. Für detaillierte Informationen zu den Widerspruchsverfahren bieten Kosmo sowie Verbraucherzentrale hilfreiche Erklärungen an, während Verbraucherservice Bayern kontextuelle Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bereitstellt.
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