Skills-Schecks 2025: Deutschlands Weg zu qualifizierten Fachkräften!
Österreich - Am 25. April 2025 hat Bundesminister Hattmannsdorfer die Neuauflage der Skills Schecks angekündigt, die einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern darstellen. Diese Initiative ist besonders wichtig, um den Herausforderungen der digitalen Transformation gerecht zu werden, die in vielen Branchen neue Anforderungen an die Qualifikationen der Beschäftigten stellt. Laut Kurt Egger, Generalsekretär des Wirtschaftsbundes und ÖVP-Wirtschaftssprecher, sind qualifizierte Mitarbeiter entscheidend für das Wirtschaftswachstum, die Sicherung von Arbeitsplätzen und den allgemeinen Wohlstand der Gesellschaft. Zudem betonte er die langfristige Sicherung des Gesundheits- und Sozialsystems.
Die Skills Schecks bieten Unternehmen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Diese Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die konkret auf die Rechnungsbeträge der externen Weiterbildungskosten abzielen. Pro Mitarbeiter kann eine maximal Förderung von bis zu 5.000 Euro beantragt werden, wobei die Förderquote 50% der förderbaren Kosten beträgt. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Bei Weiterbildungskosten von 10.000 Euro erhält das Unternehmen eine Förderung von 5.000 Euro, während der Zuschuss bei 12.000 Euro auf 5.000 Euro gedeckelt wird. Pro Unternehmen können maximal fünf Personen gefördert werden, und jede Person kann nur einen Scheck pro Ausschreibung beanspruchen, wie die FFG ausführlich erläutert.
Die Rolle der Weiterbildung in der aktuellen Arbeitswelt
Die Notwendigkeit einer soliden beruflichen Weiterbildung wird auch durch die Herausforderungen der Digitalisierung unterstrichen. Arbeitgeber tragen primär die Verantwortung für die betriebliche Weiterbildung, dennoch erhalten auch Arbeitnehmer Unterstützung durch die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und anderer Institutionen. Diese Unterstützungsangebote richten sich nicht nur an Arbeitslose, sondern auch an bereits Beschäftigte, um deren Qualifikationen zu erweitern und sie vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Besonders für Beschäftigte ohne oder mit nicht mehr verwertbaren Berufsabschlüssen besteht ein erhöhtes Risiko, die Arbeitsstelle zu verlieren. Das BMAS betont daher die Notwendigkeit, solche Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht für Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben, sowie für die nachträgliche Erwerbung eines Berufsabschlusses. Zudem können Weiterbildungsmaßnahmen und die zugelassenen Maßnahmeträger durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter bewertet werden. Hierdurch wird eine strukturierte und bedarfsgerechte Weiterbildung sichergestellt. Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite des BMAS verfügbar, wo auch die aktuellen Regelungen und Fördermöglichkeiten im Detail erläutert werden.
Die Förderung umfasst auch Maßnahmen zur Erlangung von Schulabschlüssen und qualifizierten Teilqualifikationen, wodurch der Zugang zur beruflichen Weiterbildung verschärft und der Qualifikationsmix in der Arbeitswelt verbessert werden kann. Insgesamt ist die Neuauflage der Skills Schecks ein wichtiger Baustein für die wirtschaftliche Zukunft und die Förderung der beruflichen Weiterbildung in Deutschland.
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