Trump erklärt Harvard zur Gefährdung der Demokratie – Rassismusvorwurf!
Cambridge, USA - US-Präsident Donald Trump hat erneut Harvard University ins Visier genommen und die Institution als „Bedrohung für die Demokratie“ bezeichnet. Diese scharfen Worte fielen im Kontext von Trumps fortlaufendem Kampf gegen Universitäten, die er als linksliberal kritisiert. In seiner Argumentation beschreibt Trump Harvard als eine antisemitische und linksradikale Einrichtung oe24 berichtet.
Im Mittelpunkt seiner Kritik stehen die pro-palästinensischen Demonstrationen auf dem Campus und die Aufnahme internationaler Studenten, die Trump für potenziell spaltend hält. Zudem äußert er Kritik an einem Anwalt der Universität, der ihn früher vertreten hat, und fordert dessen Rücktritt Kurier berichtet.
Neue Dekrete gegen Diversitätsprogramme
Um seinen Einfluss auszuüben, hat Trump kürzlich zwei bedeutende Dekrete unterzeichnet. Eines davon zielt darauf ab, ausländische Spenden an Hochschulen genauer zu prüfen. Der Verdacht besteht, dass Universitäten wie Harvard geltende Gesetze zur Offenlegung dieser Spenden verletzen. Das Dekret soll sie verpflichten, alle ausländischen Gelder offenzulegen, um nationale Sicherheitsinteressen zu schützen Kurier berichtet.
Ein weiteres Dekret fordert Hochschulen auf, Studierende basierend auf ihrer Leistung und nicht auf „woken“ Kriterien aufzunehmen. Diese Maßnahme zeigt Trumps Ablehnung von Diversitätsprogrammen, die traditionell Diskriminierung von benachteiligten Gruppen entgegenwirken sollen. Harvard wehrt sich gegen den Druck und hat Klage eingereicht, während die Trump-Regierung milliardenschwere Fördergelder für diese Institution eingefroren hat oe24 berichtet.
Diversität an Hochschulen im internationalen Vergleich
Diversitätsförderung ist ein zentrales Thema an Hochschulen, sowohl in den USA als auch in Deutschland. Die Unterschiede in den Ansätzen sind evident: Während in den USA Konzepte wie J.E.D.I. (Justice, Equity, Diversity, Inclusion) häufig in Diskussionen auftauchen, finden in Deutschland ähnliche Themen oft unter dem allgemeinen Begriff „Diversität“ statt. Laut Dr. Rebecca Hahn vom Zentrum für Gender- und Diversitätsforschung der Universität Tübingen haben Antidiskriminierungsprozesse in den USA klare Verbindungen zu emanzipatorischen Bewegungen DAAD berichtet.
In Deutschland sind Hochschulen rechtlich verpflichtet, Diversitätsprozesse zu initiieren, basierend auf dem Grundgesetz. Initiativen wie die „Charta der Vielfalt“, die seit 2006 existiert, und das „Diversity Audit“, das seit 2013 angeboten wird, sind Beispiele für solch engagierte Schritte. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Diskriminierung entgegenzuwirken und Bildungsgerechtigkeit zu fördern.
Die Diskussion um die Diversität an Hochschulen ist daher nicht nur ein lokales, sondern ein globales Thema, das unterschiedliche Ansätze und Herausforderungen mit sich bringt.
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Ort | Cambridge, USA |
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