Unaufgeforderte Penis-Bilder künftig strafbar – Justizministerin Sporrer informiert!

Deutschland - In einer wegweisenden Ankündigung hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) verkündet, dass das Versenden von unaufgeforderten Penis-Bildern, auch bekannt als Dick-Pics, künftig als Straftatbestand gelten wird. Die Regelung, die seit dem 23. April 2025 in Kraft tritt, zielt insbesondere darauf ab, sexuelle Belästigung zu bekämpfen und richtet sich vor allem gegen den Schutz junger Frauen, die oft Ziel solcher Übergriffe sind. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Bekämpfung sexueller Gewalt in digitalen Kommunikationsformen.

Der neue Gesetzesvorschlag umfasst alle Arten der elektronischen Kommunikation, darunter Social Media, Fax, SMS und E-Mails. Unaufgefordertes Übermitteln von Genitalbildern wird strafbar, wenn dies mit einer Belästigung einhergeht. Diese Regelung wird durch die Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung ergänzt, um betroffenen Personen zu helfen, ihre Rechte durchzusetzen.

Umfassende Maßnahmen gegen digitale Belästigung

Das Verbot zielt darauf ab, ein sicheres Umfeld für die Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel zu schaffen. Neben den bereits genannten Diensten werden alle Nachrichtendienste in diese Regelung einbezogen. Besonders schwerwiegende Fälle, wie zum Beispiel Stalking, werden unter strengeren Tatbeständen behandelt, was dazu führt, dass bei wiederholtem unangemessenem Verhalten schwerwiegendere rechtliche Konsequenzen folgen können.

Die Einführung dieser Regelung kommt nicht von ungefähr. In Deutschland wurde das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das den Kinder- und Jugendmedienschutz regelt, bereits im Mai 2021 reformiert, um auf die Herausforderungen und Entwicklungen im digitalen Raum zu reagieren. Ziel dieser Reform ist es, gegen Phänomene wie Cybergrooming und Cybermobbing vorzugehen und die Risiken sexueller Gewalt online zu minimieren. In diesem Kontext wird auch die Bedeutung der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen hervorgehoben.

Schutzmaßnahmen und Verantwortung der Online-Plattformen

Die Reform des JuSchG sieht vor, dass Onlinedienste verpflichtet sind, effektive strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu ergreifen. Dazu gehören sichere Voreinstellungen, niedrigschwellige Melde- und Hilfesysteme sowie altersgerechte Geschäftsbedingungen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird die Verantwortung für die Überwachung dieser neuen Verpflichtungen übernehmen, um einen hohen Schutzstandard zu gewährleisten.

Mit diesen Maßnahmen wird ein entscheidender Schritt in Richtung eines sichereren digitalen Umfelds für die junge Generation unternommen. Die neuen Regelungen und Gesetze erfordern ein aktives Engagement von allen Anbietern, um die Medienkompetenz von Nutzern zu fördern und gleichzeitig Schutz vor digitaler Belästigung zu bieten. Besonders hervorzuheben ist, dass Deutschland damit viele Vorgaben der Kinderrechtskonvention umsetzt und somit einen hohen Standard im Kinder- und Jugendmedienschutz etabliert. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich unter 5min.at und beauftragte-missbrauch.de.

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Ort Deutschland
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