Vater missbraucht Tochter über ein Jahr – Gerichtsprozess erbracht Urteil!
Wien, Österreich - Am Wiener Landesgericht wurde ein 51-Jähriger zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er seine 13 Jahre alte Tochter über einen Zeitraum von anderthalb Jahren sexuell missbraucht hatte. Laut Angaben von Krone geschah der Missbrauch von April 2023 bis September 2024, während die Staatsanwältin die Familie des Angeklagten als „normal“ bezeichnete – mit einem arbeitenden Vater und einer Mutter, die sich um die Kinder kümmerte. Der Fall nahm eine dramatische Wendung, als der ältere Bruder der Tochter eines Nachts Zeuge eines Vorfalls wurde und seine Schwester hörte, wie sie ihren Vater bat: „Papa, heute nicht“.
Nach diesem Vorfall stellte der Bruder Nachforschungen an, was zur Offenbarung der Übergriffe führte. Die Geschwister informierten daraufhin ihre Mutter, die umgehend die Polizei verständigte. Der Vater, ein gut verdienender Software-Entwickler, wurde festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Während der Verhandlung gestand der Angeklagte, wies jedoch die Vielzahl der Missbrauchshandlungen zurück. Die Tochter berichtete, dass sie bis zu sechsmal wöchentlich Opfer sexueller Übergriffe geworden sei.
Psychiatrisches Gutachten und Urteilsbegründung
Ein psychiatrisches Gutachten stellte fest, dass der Angeklagte nicht psychisch krank ist, sondern pädophil. Der Verteidiger erklärte, dass der Mann die Schutzbefohlenen seiner Tochter anerkenne und der Obsorgeübertragung sowie einer bevorstehenden Scheidung zustimme. In einem Schritt zur finanziellen Wiedergutmachung leistete der Angeklagte vor der Verhandlung einen Betrag von 10.000 Euro.
Das Gericht verurteilte den Mann für eine “nicht mehr näher feststellbare” Vielzahl an Übergriffen. Dabei wirkten der lange Zeitraum der Taten sowie die Vielzahl der Fakten erschwerend, wohingegen die Unbescholtenheit und das teilweise Geständnis mildernd in die Entscheidung einflossen. Der Strafrahmen hätte bis zu zehn Jahre betragen können, jedoch wurde die Strafe von viereinhalb Jahren als angemessen erachtet, und der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwältin gab keine weitere Erklärung ab, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kontext und gesellschaftliche Relevanz
Die Fälle von Kindesmisshandlung, wie in diesem Fall, sind nicht nur lokal, sondern weltweit ein besorgniserregendes Problem. Laut einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation umfasst Kindesmisshandlung physischen, sexuellen oder psychischen Missbrauch sowie Vernachlässigung von Kindern unter 18 Jahren. Diese Art von Misshandlung ist in allen Gesellschaften verbreitet, sowohl in der Europäischen Region der WHO als auch global.
Häufig gehen solche Fälle mit anderen sozialen Problemen einher, wie psychischen Erkrankungen von Betreuungspersonen, Drogen- oder Alkoholproblemen sowie häuslicher Gewalt. Der Bericht hebt auch hervor, dass viele Misshandlungsfälle für Kinderschutzbehörden visuell nicht erkennbar sind und über Jahre andauern können. Angesichts der steigenden tatsächlichen Fälle gibt es wachsende Bedenken, dass herkömmliche Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, um die Zunahme von Kindesmisshandlung zu stoppen. Daher wurden Forderungen zur Priorisierung von Präventionsmaßnahmen laut.
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Ort | Wien, Österreich |
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