Vater missbraucht Tochter über ein Jahr – Gerichtsprozess erbracht Urteil!
Wien, Österreich - Ein skandalöser Fall von sexuellem Missbrauch sorgt in Wien für Besorgnis. Ein 51-Jähriger wurde am Wiener Landesgericht zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er seine 13 Jahre alte Tochter zwischen April 2023 und September 2024 mehrfach sexuell missbraucht hatte. Dies berichtet Krone.
Die Staatsanwältin schilderte die Familie als normal aufgebaut, mit einem arbeitenden Vater und einer Mutter, die sich um die Kinder kümmerte. Doch hinter dieser Fassade geschahen unvorstellbare Taten. Der ältere Bruder der Tochter hörte eines Nachts, wie die Schwester den Vater bat, „Papa, heute nicht“. Diese Aufforderung führte zu einer ersten Offenbarung, als der Bruder die Schwester befragte und sie schließlich von den Übergriffen berichtete.
Aufdeckung und Ermittlungen
Die Geschwister informierten daraufhin die Mutter, die umgehend Anzeige bei der Polizei erstattete. Der gut verdienende Software-Entwickler wurde daraufhin festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Obwohl der Angeklagte die Taten teilweise gestand, bestritt er jedoch die Vielzahl der Missbrauchshandlungen, die von der Tochter angegeben wurden. Diese berichtete, dass sie bis zu sechsmal wöchentlich missbraucht wurde. Der Angeklagte erklärte, dass der Missbrauch im Frühjahr 2023 beim Eincremen begann.
Im Zuge der Ermittlungen wurde ein psychiatrisches Gutachten erstellt, das bestätigte, dass der Mann nicht psychisch krank, sondern pädophil ist. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass der Angeklagte die Verantwortung für das Wohl seiner Tochter anerkenne und sowohl der Obsorgeübertragung als auch der Scheidung zugestimmt habe. Vor der Verhandlung leistete der Mann zudem 10.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung.
Strafe und Folgen
Die Richter sahen sich mit der Herausforderung konfrontiert, die Schwere der Taten angemessen zu bewerten. Der Mann wurde für eine „nicht mehr näher feststellbare“ Anzahl an Übergriffen verurteilt. Der lange Zeitraum der Taten und die Vielzahl der Vorfälle wirkten erschwerend, während seine Unbescholtenheit und das Geständnis mildernd berücksichtigt wurden. Die Strafe von viereinhalb Jahren wurde als angemessen erachtet, im Vergleich zum maximalen Strafrahmen von zehn Jahren. Der 51-Jährige akzeptierte die Strafe, während die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Kindesmisshandlung in jeglicher Form bleibt ein drängendes gesellschaftliches Problem. Laut der Weltgesundheitsorganisation ist es ein weit verbreitetes Thema, das in allen Gesellschaften vorkommt. Oft ist Kindesmisshandlung mit weiteren negativen Erfahrungen, wie psychischen Erkrankungen der Betreuungspersonen, Drogenmissbrauch oder häuslicher Gewalt, verbunden. Vor diesem Hintergrund wird zunehmend gefordert, dass Präventionsmaßnahmen gegen Kindesmisshandlung höchste Priorität erhalten, um diese Tragödien in Zukunft zu verhindern.
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Ort | Wien, Österreich |
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